Kompaktkur
Kompaktkuren gehören zu den AOK-Vorsorgeleistungen. Sie sind eine spezielle Form der klassischen ambulanten Kur, allerdings in einer sehr viel intensiveren Form.
Auf bestimmte Gesundheitsprobleme ausgerichtet
Die Kompaktkur wird von einigen Kurorten angeboten. Neben intensiver Betreuung durch den Kurarzt und die Therapeuten finden Kurse und Informationsveranstaltungen statt. Ziel ist, dass sich feste Patientengruppen bilden, die sich regelmäßig zu Terminen treffen. Die Beteiligten haben möglichst gleiche oder ähnliche Erkrankungen.
Kompaktkur beantragen
So gehen Sie vor:
- Sie beraten sich mit Ihrem Hausarzt. Er leitet bei einer medizinischen Notwendigkeit eine Maßnahme ein.
- Anträge auf ambulante Vorsorgeleistungen erhalten Sie bei der AOK. Ihr Arzt hilft Ihnen beim Ausfüllen.
Kosten und Zuzahlungen bei Vorsorgeleistungen
Sie erhalten von der AOK einen Zuschuss zu den Kosten der Unterkunft, Verpflegung, Kurtaxe und Fahrkosten in Höhe von 8 Euro pro Tag. Darüber hinaus werden von der AOK die Kosten der kurärztlichen Behandlung und die Kosten der Kurmittelanwendungen übernommen.
Das zahlen Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, bei einer Kompaktkur dazu:
- 10 % der Kurmittelanwendungen und mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro je abgegebenes Heilmittel sowie 10 Euro je Verordnung.
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